Krankenzusatzversicherung-Damit Ihr Lächeln strahlt, in jedem Alter

Krankenzusatzversicherung-Damit Ihr Lächeln strahlt, in jedem Alter

Für ein strahlendes Lächeln – mit dem passenden Zahnschutz

Ein Zahnarztbesuch, bei dem plötzlich von Implantat, Krone oder Brücke die Rede ist, kann schnell hohe Kosten verursachen. Auch bei der Kieferorthopädie von Kindern können je nach Behandlung und Leistungsumfang erhebliche Eigenanteile entstehen. Wer in Schwedt, Bad Freienwalde oder Angermünde lebt, steht daher vor der Frage wie überall in Deutschland: Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse tatsächlich – und wo entsteht eine finanzielle Lücke, die selbst getragen werden muss?

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung (§ 55 SGB V) – also für die medizinisch notwendige Basisversorgung, unabhängig davon, für welche Ausführung sich Patientinnen und Patienten tatsächlich entscheiden. Wer lückenlos ein Bonusheft führt, erhält nach fünf Jahren einen erhöhten Zuschuss von 70 Prozent und nach zehn Jahren von 75 Prozent. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, zahlen Versicherte zunächst aus eigener Tasche. Gerade Zähne können teuer werden: Die GKV übernimmt Kieferorthopädie bei Kindern ab KIG 3, doch Eigenanteile und Extras bleiben möglich. Eine Zusatzversicherung kann Lücken schließen.

Wo entstehen Versorgungslücken?

Wo entstehen Versorgungslücken?

Die Regelversorgung deckt in der Regel einfache, funktionale Lösungen ab. Wer sich für hochwertigeren Zahnersatz entscheidet – etwa Implantate statt einer herausnehmbaren Brücke, Vollkeramik statt sichtbarer Metallanteile oder hochwertige Inlays –, muss die Differenz zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten vollständig selbst tragen. Je nach Umfang der Behandlung können so schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Die Rolle der Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung mit Zahnzusatzbaustein setzt genau an dieser Lücke an. Sie kann je nach Tarif einen Teil oder einen Großteil der Kosten übernehmen, die über den gesetzlichen Festzuschuss hinausgehen. Wichtig zu wissen, bei leistungsstarken Zusatzversicherungen wird der Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss geprüft. Ist noch keine Behandlung angeraten, stehen Ihnen damit die umfassenderen Tarife offen. Ist bereits eine Behandlung angeraten oder geplant, sind diese Tarife meist nicht mehr möglich. Auch dann lassen wir Sie nicht allein- Für bereits angeratene Behandlungen bieten wir eine spezielle Lösung. Je früher Sie sich informieren, desto größer ist die Auswahl. Deshalb lohnt sich ein Gespräch idealerweise, bevor ein Heil- und Kostenplan erstellt oder eine Behandlung konkret geplant wird.

Gut beraten zur Krankenzusatzversicherung

Gut beraten zur Krankenzusatzversicherung

Zahnersatz, Zahnspange & Co. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorsorgen und die Lücke zwischen dem gesetzlichen Zuschuss und den tatsächlichen Kosten sinnvoll absichern können. Terminvereinbarungen unter Tel. 03332/835400